Hauptsitz

Farbstärke GmbH
Zuzgerstrasse 18
CH- 4463 Buus

Mobile: +41 79 261 03 04
E-Mail: info@farbstaerke.ch

CHE-361.066.372 MWST

 

Vertriebspartner

Velacorp sp. z o.o.
Ossendowskiego 3
93-228 Łódź

Telefon: +48 607 610 499
E-Mail: biuro@velacorp.pl

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen resp. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Farbstärke GmbH der schriftlichen Bestätigung.

Preise

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen  sich die Preise netto ab Werk und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Steuern (Mehrwertsteuer, VOC-Steuer etc.).

Zahlung

Falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn die Farbstärke GmbH über das Geld mit Valuta am Fälligkeitstag auf dem von ihr angegebenen Konto verfügen kann.

Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tage der Fälligkeit an ein Verzugszins von mindestens 5 % in Rechnung gestellt.

Lieferung

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers. Jeder Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von der Farbstärke GmbH nicht zu verschuldende Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei der Farbstärke GmbH und deren Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind.

Transportschäden

Falls gemäss separater schriftlicher Vereinbarung der Versand auf Kosten und somit auch die Gefahr während des Transportes auf Farbstärke GmbH geht, ist der Käufer verpflichtet, die Güter bei Ankunft sofort auf mögliche Transportschäden hin zu untersuchen. Schon bei Verdacht eines Schadens darf er den Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auf Frachtdokument) mit Angabe der Unregelmäßigkeit bzw. des vermuteten Schadens quittieren und muss die Farbstärke GmbH sofort über den Transportschaden schriftlich informieren.

Beanstandung der Ware

Die Ware ist vor der Anwendung auf Eignung und Farbtongenauigkeit im entsprechenden Medium (Lacke, Farben, Putze usw.) zu prüfen. Beanstandungen können nur vor der Vermischung der Ware und zwar nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung seitens der Farbstärke GmbH besteht nicht, da sie auf die Art der Beschichtungsformulierung, die Ein- und Verarbeitungsweise, die allgemeine Verträglichkeit und den Verwendungszweck keinen Einfluss nehmen kann. Dies gilt insbesondere auch für die Angaben und Empfehlungen in den Produktebeschreibungen und Prüfblättern.

Garantie

Die Farbstärke GmbH garantiert eine gleich bleibende Qualität ihrer Produkte gemäss ihren Prüfbedingungen. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben.

Die Käuferin hat das Produkt jeweils vor der Verarbeitung pro Gebinde auf seine Mängelfreiheit zu überprüfen.

Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden

Alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind. Alle außerhalb des Einflusses und der Kontrolle der Farbstärke GmbH liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung. 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten) wird ein Eigentumsvorbehalt am Verkaufsobjekt zugunsten der Farbstärke GmbH vereinbart. Der Käufer erteilt der Farbstärke GmbH hiermit ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

Verzicht auf die Verrechnung

Der Käufer verzichtet im Sinne von Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen der Farbstärke GmbH allfällige Gegenforderungen (wie z.B. Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw.) verrechnungsweise geltend zu machen. Streitigkeiten oder Uneinigkeiten berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen einzubehalten oder von Fakturen  abzuziehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Farbstärke GmbH. Gerichtsstand ist Buus BL. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Buus, den 1. Dezember 2014